Terms of Service
DataWave GmbH, Hermanngasse 21/10, 1070 Vienna, FN 648990y
(as licensor, hereinafter referred to as "PROVIDER")
Table of Contents
1.
Begriffsdefinitionen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lizenzverträge (nachfolgend „AGB“) liegen jedem Lizenzvertrag (nachfolgend „Vertrag“) zugrunde, den der ANBIETER mit dem Lizenznehmer (nachfolgend „KUNDE“) abschließt. ANBIETER und KUNDE werden nachfolgend gemeinsam auch als VERTRAGSPARTEIEN bezeichnet. Diese AGB gelten auch für allfällige Zusatz- oder künftige Beauftragungen und Vertragsabschlüsse.
1.2
(Allgemeinen) Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht der ANBIETER ausdrücklich. Diese werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn sich der KUNDE explizit auf diese beruft. Solche Bedingungen des KUNDEN werden nur Vertragsinhalt, sofern der ANBIETER sich diesen im Einzelfall schriftlich unterwirft – auch dann gelten sie aber nur insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
1.3
Sofern in im Zusammenhang mit dem im Zuge des Vertrags(-abschlusses) erstellten Angeboten, Aufträgen, Bestellungen, Verträgen, Formularen oder Korrespondenz des ANBIETERS die Begriffe: Kunde, Auftraggeber, Anwender, Lizenznehmer verwendet werden, ist damit der Kunde im Sinne des Vertrages gemeint.
1.4
Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechts an der vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Software AuditJet (nachfolgend „Plattform“ genannt) durch den ANBIETER an den KUNDEN. Die Einräumung der Rechte erfolgt abschließend und nur nach Maßgabe dieses Vertrages.
2.
Leistungsgegenstand der Plattform
2.1
Die Plattform ist eine SoftwareAnwendung, die von ANBIETER entwickelt und zur Verfügung gestellt wird. Dem KUNDEN wird die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten und nach Maßgabe dieses Vertrages ein Nutzungsrecht eingeräumt.
2.2
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der allfälligen, sich hierauf beziehenden Vereinbarung der beiden VERTRAGSPARTEIEN. Abgesehen von den in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannten Eigenschaften werden keine Zusicherungen gemacht.
2.3
Die Plattform ist eine Software, die anhand vom KUNDEN eingegebener Parameter (insbesondere Daten aus Buchungsjournalen und Saldenlisten, Informationen aus sonstigen hochgeladenen Dateien sowie manuellen Eingaben des KUNDEN) diese evaluiert und auf Basis dieser Parameter Berechnungen und Analysen vornimmt sowie eine grafische Aufbereitung der Parameter vornimmt. Diese Ergebnisse können vom KUNDEN für die Analyse und Identifizierung von auffälligen Buchungen sowie von Optimierungsbedarf im Bereich der Buchhaltung verwendet werden. Der KUNDE kann die eingegebenen Parameter anpassen, wodurch sich die Berechnungen und Analysen ändern können.
2.4
Die Verantwortung für die Ermittlung, Festlegung und Richtigkeit der vom KUNDEN einzugebenden Parameter sowie deren korrekte Eingabe liegt ausschließlich beim KUNDEN. Werden Parameter über eine Schnittstelle oder via Datenexport/-import von einer anderen Software eingespielt, liegt die Verantwortung für die Eingabe (insbesondere deren Richtigkeit und Vollständigkeit) auf diese Art und Weise ebenfalls ausschließlich beim KUNDEN. Der ANBIETER gewährleistet keinerlei Kompatibilität mit anderer Software oder bestimmten Dateiformaten, ist aber bemüht, eine gewisse vereinfachte Importmöglichkeit aus Datenbanken gängiger Buchhaltungssoftware herzustellen. Der ANBIETER weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eingabe sowie die gesamte Arbeit mit der Plattform ausschließlich durch sachkundiges und eingeschultes Personal erfolgen darf. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Eingabe von Parametern auf bestimmte Dateiformate beschränkt (zB auf *.csv-Dateien) ist. Der KUNDE nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Eingabe von Parametern auf bestimmte Datenmengen (zB nicht mehr als * MB) beschränkt ist.
2.5
Die Plattform liefert dem KUNDEN Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, ersetzt aber keine umfassende Berücksichtigung und Prüfung sonstiger entscheidungsrelevanter Faktoren, etwa unternehmerische Entscheidungen zu HR- und Personalthemen oder Einsatz und Strukturierung der sonstigen Betriebsmittel. Der ANBIETER gewährleistet keinerlei Richtigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse der Plattform. Die Front-End-Outputs, die die Plattform erstellt, stellen keine dem ANBIETER zurechenbaren Prüfungs- oder Beratungsleistung, Gutachten oder Handlungsempfehlung dar.
2.6
Der KUNDE interpretiert Berechnungen, Analysen oder Evaluierungen der Plattform auf eigene Verantwortung und trifft Entscheidungen auf eigene Verantwortung. Der KUNDE entscheidet auch, ob und in welchem Ausmaß Berechnungen, Analysen oder Evaluierungen der Plattform überhaupt in Entscheidungen des KUNDEN einfließen.
2.7
Der ANBIETER ist berechtigt, die Ausgestaltung (insbesondere die technische und visuelle) der Plattform nach freiem Ermessen jederzeit zu ändern, wenn dadurch keine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten ist.
2.8
Es kann unter anderem aus sicherheitsrelevanten, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich sein, Programmversionen, Programmteile, Module, Funktionen, etc zeitweilig abzuschalten oder auf Dauer einzustellen, wozu der ANBIETER berechtigt ist. Der ANBIETER wird den KUNDEN über vorübergehende Abschaltungen oder dauerhafte Einstellungen unverzüglich, sofern möglich und zumutbar vorab, informieren.
3.
Nutzungsrechte
3.1
Mit diesem Vertrag wird dem KUNDEN das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Plattform während der Laufzeit dieses Vertrages in der jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Version zu nutzen. Die Plattform läuft ausschließlich auf den Servern des ANBIETERS oder von diesem beauftragten Dienstleistern. Der ANBIETER räumt dem KUNDEN ausschließlich für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die Plattform auf dem System des ANBIETERS oder von diesem beauftragten Dienstleistern für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß Leistungsbeschreibung zu nutzen. Die Plattform darf ausschließlich über das dafür vorgesehen Web-Interface genutzt werden.
3.2
Anzahl und Umfang der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten User-Zugänge ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Rechtseinräumung ist auf die Nutzung durch diese User-Zugänge beschränkt. Die User-Zugänge sind durch eindeutig zuordenbare E-Mail-Adressen personalisiert. Die Weitergabe der Zugangsdaten oder jegliche Nutzung durch andere Personen – auch innerhalb des Unternehmens des KUNDEN – ist untersagt.
3.3
Die Nutzung der Plattform setzt eine Internetanbindung sowie einen ausreichend leistungsfähigen Rechner des KUNDEN voraus. Der ANBIETER empfiehlt für die bestmögliche Nutzung eine Internetbandbreite von mindestens 50Mbps sowie einen Arbeitsspeicher (RAM) von mindestens 8 GB pro User-Zugang. Der ANBIETER entwickelt die Plattform laufend weiter und optimiert diese ausschließlich für die Anwendung auf dem Betriebssystem Microsoft Windows 10/11 und die Webbrowser Google Chrome 133+, Mozilla Firefox 135+, Microsoft Edge 133+ soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Der ANBIETER empfiehlt jedenfalls, stets aktuelle Hardware und Software-Versionen zu verwenden und weist darauf hin, dass ansonsten unter Umständen nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist.
3.4
Ob und wann laufende Updates oder eine neue Version der Plattform zur Verfügung gestellt wird, obliegt dem ANBIETER. Ein Anspruch des KUNDEN auf neue Versionen bestimmten Inhalts besteht nicht. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund von Updates zu geänderten Hardware- und Softwareanforderungen beim KUNDEN kommen kann (Betriebssystem, Datenbank, WebBrowser, Internetanbindung etc). Der KUNDE erklärt sich bereit, in diesem Fall auf die vom ANBIETER empfohlenen Versionen umzustellen. Der KUNDE kann eine von ANBIETER empfohlene oder erforderliche Softwareumstellung verweigern, nimmt in diesem Fall jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass der ANBIETER dem KUNDEN ab diesem Zeitpunkt keinerlei Funktionalität mehr gewährleisten kann.
3.5
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten unter anderem die Bestimmungen des Urheberrechtes für Computerprogramme. Softwarehersteller und Inhaber sämtlicher Lizenzrechte ist und bleibt der ANBIETER. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der ANBIETER entsprechende Verwertungsrechte.
3.6
Der KUNDE darf die Nutzung der Plattform nicht an Dritte übertragen, die Plattform bzw den Zugang dazu nicht verteilen, verleihen, vermieten oder verleasen, auch nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Plattform gemeinsam mit oder durch rechtlich verbundene(n) Unternehmen (natürliche und juristische Personen) des KUNDEN ist nicht zulässig und erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung durch den ANBIETER.
3.7
Bei einer vertragswidrigen Weitergabe der Zugangsdaten oder anderweitige Zurverfügungstellung der Plattform an Dritte ist der ANBIETER berechtigt, vom KUNDEN eine Vertragsstrafe in Höhe eines auf Basis des dreifachen im Hinblick auf die vertragswidrige Nutzung zustehenden Jahresentgelts pro Verstoß zu verlangen, die mit Aufforderung zur Zahlung fällig wird. Das Recht des ANBIETERS auf Geltendmachung weiterer Ansprüche, etwa auf Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens oder auf Unterlassung, bleibt unberührt, ebenso das Recht des ANBIETERS, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Setzung einer Frist zu beenden.
3.8
Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Plattform zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Plattform zu benutzen, um eine separate Applikation/Software zu erstellen oder diese Handlung durch Dritte durchführen zu lassen. Auch jede andere Form der Verwertung oder Bearbeitung der Plattform und/oder der Datenbank – außer die ausdrücklich schriftlich vom ANBIETER genehmigte – ist dem KUNDEN untersagt. Alle Rechte liegen diesbezüglich beim ANBIETER. Ein Zugriff auf Datenbanken von bzw durch externe Programme des KUNDEN oder eines Drittanbieters ist nur in Absprache und mit schriftlicher Zustimmung des ANBIETERS erlaubt. Bei einer Verletzung dieses Vertragspunkts ist der ANBIETER berechtigt, vom KUNDEN eine Vertragsstrafe in Höhe eines auf Basis des dreifachen Jah-resentgelts (basierend auf der im Zeitpunkt des Verstoßes aufrechten Vereinbarung) pro Verstoß zu verlangen, die mit Aufforderung zur Zahlung fällig wird. Das Recht des ANBIETERS auf Geltendmachung weiterer Ansprüche, etwa auf Ersatz eines darüberhin-ausgehenden Schadens oder auf Unterlassung bleibt unberührt, ebenso das Recht des ANBIETERS, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Setzung einer Frist zu beenden
3.9
Sofern der KUNDE in Zusammenarbeit mit dem ANBIETER neue Programmteile, neue Programm-Module oder ein selbständiges Programm mitentwickelt, miterstellt, mitkonzipiert, mitprogrammiert oder mitdokumentiert, Anregungen, Hinweise oder Vorschläge zu Verbesserungen oder Modifikationen macht oder der ANBIETER Kundenwünsche oder Ergebnisse von Supportanfragen des KUNDEN in der Plattform umsetzt oder implementiert, besteht kein Anspruch des KUNDEN auf Abgeltung in irgendeiner Weise. Das Urheberrecht und dingliche Rechte des ANBIETERS bleiben hiervon unberührt und gehen auch Verwertungs-, Bearbeitungs- und sonstige Rechte nicht – auch nicht teilweise – auf den KUNDEN über. Sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden oder entstehenden Rechte stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem ANBIETER zu.
4.
Vertragslaufzeit und Beendigung
4.1
Der Vertrag wird für den in der Leistungsbeschreibung angeführten Zeitraum abgeschlossen. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Sofern der Vertrag nicht drei Monate vor regulärem Ablauf durch den KUNDEN schriftlich gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigung. Die Kündigung hat schriftlich per Brief oder per E-Mail mit qualifizierter digitaler Signatur zu erfolgen. Vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. Vertragsbindung ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
4.2
Die Einräumung sämtlicher Rechte an den KUNDEN ist von der vollständigen Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen abhängig. Kommt der KUNDE diesen ganz oder teilweise nicht nach, ist der ANBIETER berechtigt, die Leistungspflicht gemäß Punkt 5.12. einzustellen, ohne dass der KUNDE daraus Ansprüche ableiten kann.
4.3
Unberührt bleibt das Recht auf fristlose Beendigung aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund der in diesem Vertrag genannten Gründe.
5.
Entgelt und Zahlungsbedingungen
5.1
Die Verrechnung der vereinbarten Entgelte erfolgt ab Beginn des Vertrages für die gesamte Laufzeit (mangels abweichender Vereinbarung 12 Monate) jeweils im Voraus. Sofern nicht anders vereinbart, sind monatliche Entgelte mit dem Tag, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder der Rech-nungsperiode anteilig zu bezahlen.
5.2
Der KUNDE ist bei einem erteilten SEPA-Lastschrift-Mandat verpflichtet, für eine reibungslose Abwicklung der Bankeinzugszahlung bei seiner Bank Sorge zu tragen. Sämtliche dabei erwachsenden Spesen, insbesondere für den Fall der Rückleitung der Bankeinzugszahlung, sind vom KUNDEN gesondert zu tragen. Für jede Rückleitung einer Bankeinzugszahlung wird jedenfalls eine Bearbeitungs- und Spesenpauschale von EUR 29,00 in Rechnung gestellt.
5.3
Vereinbarte einmalige und sonstige Entgelte für Leistungen außerhalb der Leistungsbeschreibung sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Mangels abweichender Vereinbarung gilt für vom KUNDEN beauftragte Projekte, Dienstleistungen oder Programmierungen die Zahlungsweise: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Erstprogrammierung und 1/3 einen Monat nach erfolgter Lieferung (Update). Der stillschweigende Ablauf dieser Frist gilt gleichzeitig als Abnahmebestätigung des KUNDEN. Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der KUNDE die Leistungen vorbehaltslos in Gebrauch nimmt. Das gilt auch, wenn der ANBIETER den KUNDEN vorher nicht zur Abnahme aufforderte.
5.4
Das Zahlungsziel ist 7 Tage netto nach Rechnungslegung. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der ANBIETER über sie verfügen kann. Besteht zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ein gültiges SEPA Lastschrift-Mandat, so erfolgt der Einzug durch den ANBIETER am Fälligkeitsdatum.
5.5
Alle Preise verstehen sich in der Währung EUR, exklusive und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dienstleistungen und sonstige Kosten (Fahrtzeit, KM-Geld, Übernachtung, Tagesspesen, etc.) werden mangels schriftlicher anderslautender Vereinbarung nach Aufwand und zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen des ANBIETERS verrechnet. Im Zweifel werden für Dienstleistungen ein angemessenes Entgelt und der Ersatz der vernünftigerweise damit zusammenhängenden Aufwände geschuldet.
5.6
Der ANBIETER wird dem KUNDEN Rechnungen in elektronischer Form (per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse) übermitteln. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom KUNDEN innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
5.7
Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen des ANBIETERS sind nicht zulässig, außer mit gerichtlich rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten.
5.8
Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Als Zinssatz wird der 3-Monats-EURIBOR mit einem Aufschlag von 5 Prozent vereinbart. Der KUNDE ist verpflichtet, außergerichtliche Interventionskosten, insbesondere Mahnspesen und anwaltliche Betreibungsmaßnahmen, zu bezahlen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind.
5.9
Der ANBIETER ist berechtigt, die Entgelte zum Ende eines jeden Zeitraums gemäß Punkt 4.1. anpassen.
5.10
Bei Ankündigung einer Entgelterhöhung hat der KUNDE das Recht, den Vertrag zum Beginn der Erhöhung zu kündigen. Die Information über eine Erhöhung des Entgelts durch den ANBIETER hat schriftlich oder per E-Mail spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden der Erhöhung zu erfolgen. Die Kündigung hat innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung durch den KUNDEN schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum der Postaufgabe der Kündigung. Widrigenfalls ist dieses Kündigungsrecht erloschen.
5.11
Das bei der Änderung von Entgelten bestehende Kündigungsrecht des KUNDEN ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Entgeltsenkung kommt. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des KUNDEN wegen einer Entgeltänderung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Fall ist die Kündigung des KUNDEN gegenstandslos.
5.12
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den ANBIETER. Der ANBIETER ist daher bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Sperre des Kundenzugangs zur Plattform oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Sperre des Kundenzugangs zur Plattform oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt. Als wichtiger Grund für die Sperre des Kundenzugangs zur Plattform und sofortigen Vertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug insbesondere: • die Einleitung eines Liquidationsverfahrens über den KUNDEN oder der Verdacht des Missbrauchs der Dienstleistungen, • ein Verstoß des KUNDEN gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder Bestimmungen dieses Vertrages.
5.13
Eine vom KUNDEN zu vertretende Vereitelung des Zugangs zur Plattform, etwa durch Nichtschaffen oder Wegfall der technischen Anforderungen, entbindet nicht von der Pflicht des KUNDEN zur Zahlung der vereinbarten Entgelte. Bei Auflösung des Dauerschuldverhältnisses werden allenfalls offene Entgelte für die Restlaufzeit zur sofortigen Zahlung an den ANBIETER fällig. Bei einem aufrechten Zahlungsverzug gelten die Verträge zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin automatisch als aufgelöst. Eine zusätzliche schriftliche Kündigung durch den KUNDEN ist in solch einem Fall nicht erforderlich.
5.14
Im Falle einer Unterbrechung oder Sperre des Kundenzugangs zur Plattform und/oder Vertragsauflösung, aus welchem Grunde immer, sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen, unbeschadet der Schadenersatzansprüche, vom ANBIETER vertragsgemäß abzurechnen und vom KUNDEN zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom KUNDEN noch nicht übernommen und/oder abgenommen wurde, sowie für vom ANBIETER erbrachte Vorbereitungshandlungen.
6.
Gewährleistung und Haftung
6.1
Die Plattform wird vom ANBIETER als SaaS- bzw Cloud-Lösung betrieben und vom ANBIETER dem KUNDEN nach Maßgabe dieses Vertrages zur Verfügung gestellt. Der ANBIETER gewährleistet die Verfügbarkeit der Plattform von 90 Prozent gerechnet auf ein Jahr ab Vertragsabschluss und 95 Prozent in einem rollierenden Zeitraum von 60 Tagen. Vorab angekündigte Wartungsarbeiten und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (zB Server- oder Stromausfall) schmälern die Verfügbarkeit nicht. Der ANBIETER ist bemüht, derartige Arbeiten möglichst außerhalb der Geschäftszeiten (mitteleuropäische Zeit) durchzuführen.
6.2
Der ANBIETER stellt dem KUNDEN die Plattform in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Server mit der Plattform stehen (Übergabepunkt), zur Nutzung bereit. Die Plattform, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom ANBIETER bereitgestellt. Der ANBIETER schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des KUNDEN und dem beschriebenen Übergabepunkt.
6.3
Der ANBIETER stellt die angebotenen Dienste mit der gebotenen Sorgfalt zur Verfügung. Der ANBIETER leistet Gewähr dafür, dass der ANBIETER fachlich imstande ist, die angebotenen Leistungen erbringen zu können, nicht jedoch dafür, dass die angebotenen Dienste gänzlich fehlerfrei sind, etwaige gerügte Mängel beim ANBIETER reproduzierbar sind oder dass die vom KUNDEN zur Verfügung zu stellende Hardware und Software entsprechend ist. Der KUNDE hat selbst für eine entsprechende Ausfallsicherung seiner Systeme und eine Speicherung von Daten Sorge zu tragen. Der ANBIETER wird angemessene Sicherheitsstandards einhalten und anlassfallbezogen binnen zumutbarer Frist Sicherheitsupdates zur Verfügung stellen.
6.4
Gewährleistungen für zugesicherte Eigenschaften bestehen nur insoweit, als eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung des ANBIETERS in Bezug auf eine bestimmte Eigenschaft des Produktes oder der Dienstleistung vorliegt. Für sonstige, etwa vom KUNDEN erwartete oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, wird nicht Gewähr geleistet.
6.5
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) wird einvernehmlich ausgeschlossen.
6.6
Der KUNDE ist nicht berechtigt, in die Plattform einzugreifen. Alle daraus resultierenden Nachteile, insbesondere eingeschränkte Funktionalitäten, Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, gehen zu Lasten des KUNDEN.
6.7
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des ANBIETERS – ausgenommen für Personenschäden – ausgeschlossen, bei grober Fahrlässigkeit, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, auf das halbe Jahresentgelt beschränkt. Maßgeblich ist das bei Entstehen des Anspruchs gültige Entgelt. Eine darüberhinausgehende Haftung des ANBIETERS ist ausgeschlossen.
6.8
Der ANBIETER haftet jedenfalls nicht für Forderungen und Schäden (insbesondere entgangener Gewinn, durch Betriebsunterbrechung, Vermögensschäden, frustrierten Aufwand), die dem KUNDEN, dessen Geschäftspartnern oder Dritten (zB Kunden des KUNDEN) entstehen, etwa durch vom KUNDEN auf Basis von Evaluierungen durch die Plattform getroffene Entscheidungen oder bei Schäden durch Datenverlust oder Datendiebstahl im Internet (insbesondere auch Hackerangriffe und sonstige Cyber-Kriminalität).
6.9
Sollte der ANBIETER, ein Organmitglied, Manager, Mitarbeiter des ANBIETERS bzw von einem Partner des ANBIETERS (Sub-Unternehmen, verbundene Unternehmen) wegen der Rechtswidrigkeit der vom KUNDEN angebotenen Informationen straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich verfolgt und/oder zur Verantwortung gezogen werden, so haftet der KUNDE für etwaige Schadenszahlungen oder Strafen. Dies umfasst auch den Ersatz sämtlicher Kosten und Aufwände für die Abwehr von Ansprüchen und die zweckmäßige Rechtsverfolgung.
6.10
Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere Gewährleistungsansprüchen gegen den ANBIETER ist die unverzügliche und schriftliche, detaillierte und konkretisierte Anzeige des Mangels nach Erkennbarkeit, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche. Der KUNDE hat den ANBIETER bei der Mängelanalyse und -behebung zu unterstützen und insbesondere über bisherige Mängel zu informieren. Den durch verspätete Mängelrüge oder unzureichende Mitwirkung des KUNDEN verursachten Mehraufwand für die Behebung trägt der KUNDE, sofern der ANBIETER einen Mangel behebt.
6.11
Schadenersatzansprüche müssen – sofern diese nicht schon gemäß 6.9. ausgeschlossen sind - bei sonstigem Ausschluss binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger schriftlich per Einschreiben an den ANBIETER geltend gemacht werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Schreibens beim ANBIETER.
6.12
Falls der KUNDE Produkte (insbesondere Software) von dritten Anbietern im Zusammenhang mit der Plattform verwendet, übernimmt der ANBIETER keine Gewähr für den einwandfreien Betrieb. Die Instandhaltung der Fremdprodukte hat der KUNDE sicherzustellen. Beeinflussen sie die Funktion der Plattform, ist der ANBIETER zur sofortigen Sperre des Kundenzugangs zur Plattform berechtigt.
7.
Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1
Bei der Bearbeitung und Speicherung von Daten hält sich der ANBIETER an die geltenden Gesetze und Datenschutzbestimmungen. Wenn und soweit der KUNDE auf von vom ANBIETER technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeiten lässt, hat der KUNDE den ANBIETER darüber vorher schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (Art 28 DSGVO) abgeschlossen werden kann.
7.2
Der KUNDE sichert gegenüber dem ANBIETER ausdrücklich zu, sich an alle nationalen und europäischen Vorgaben des Datenschutzrechts zu halten, zur Verarbeitung etwaiger personenbezogener Daten berechtigt zu sein und hält den ANBIETER schadlos, sollte dieser von Dritten aufgrund von Verletzungen des Datenschutzrechts oder anderer Vorschriften in Anspruch genommen werden.
7.3
Die VERTRAGSPARTEIEN sind verpflichtet, alle Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Die VERTRAGSPARTEIEN werden diesbezüglich auch ihr Mitarbeiter und Dritte, die in die Abwicklung dieses Vertrages eingebunden sind, verpflichten. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages zeitlich unbeschränkt hinaus.
7.4
Der KUNDE darf Abschriften, Auszüge oder Kopien, wenn auch nur teilweise, von Handbüchern, Unterlagen, Beschreibungen, Programmen, etc., die er vom ANBIETER erhalten hat, in welcher Form auch immer, nur dann und insoweit anfertigen, als dies zur Nutzung der Plattform gemäß diesem Vertrag notwendig und für die entsprechende Nutzung erlaubt ist. Die VERTRAGSPARTEIEN haben alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung übergebenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass ihr Inhalt Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangt. Der KUNDE anerkennt das Eigentum des ANBIETERS an den genannten Unterlagen und hat es bei Beendigung des Vertrages diesem zu übergeben. Ein Zurückbehaltungsrecht daran besteht nicht.
7.5
Der ANBIETER ermöglicht es dem KUNDEN, eingegebene Parameter, die dieser bei der Nutzung der Plattform selbst eingibt, sowie die auf Basis dessen von der Plattform generierten Berechnungen, Analysen, grafische Aufbereitungen oder Evaluierungen in der Plattform zu speichern. Die Plattform sieht für gewisse Aufbereitungen auch Exportmöglichkeiten in gängigen Dateiformaten (zB *.csv-Format) vor. Der KUNDE verpflichtet sich gegenüber dem ANBIETER, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzugeben und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen. Der KUNDE ist für sämtliche Eingaben, die diesen Eingaben zugrundeliegenden Annahmen und Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechte allein verantwortlich. Der ANBIETER nimmt von Eingaben des KUNDEN keine Kenntnis und prüft die vom KUNDEN im Zusammenhang mit der Plattform durchgeführten Eingaben nicht. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass gespeicherte Inhalte mit Ende der Vertragsbeziehung ohne gesonderten Hinweis gelöscht werden und ist selbst für eine entsprechende Sicherung bzw einen entsprechenden Export verantwortlich.
7.6
Der KUNDE sorgt dafür, dass nicht befugten Personen, unabhängig davon, ob diese im Unternehmen des KUNDEN tätig sind oder nicht, Zugangsdaten wie etwa Benutzeridentifikation oder Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind (vgl dazu auch Punkt 3.2. dieses Vertrages). Passwörter sind geeignet zu wählen und in unregelmäßigen Abständen zu ändern. Der KUNDE schützt seine Anlagen, Geräte und Daten (inkl Programme) vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation durch Dritte. Er trifft Maßnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in seine Systeme und gegen die Verbreitung von Viren und haftet gegenüber dem ANBIETER für Schäden aus derartigen Vorfällen.
8.
Laufende Wartung und Supportleistungen an den KUNDEN
8.1
Das vereinbarte jährliche Nutzungsentgelt beinhaltet die Nutzung und den Zugang zur Plattform im vereinbarten Ausmaß, vom ANBIETER allenfalls zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Funktionalitäts- oder Kompatibilitäts-Updates (vgl Punkt 3.4. dieses Vertrages) für die Vertragslaufzeit sowie Wartungsleistungen (= Instandhaltung der Plattform und Behebung von Fehlern in der Plattform) nach Maßgabe dieses Vertragspunktes. Weiters kann der KUNDE ohne zusätzliches Entgelt während aufrechten Vertrages jederzeit allfällige in der Plattform zur Verfügung gestellte Dokumentation nutzen. Wartungsleistungen umfassen die Behandlung folgender Fehler:
| Fehler Typ | Beschreibung | Reaktionszeit |
|---|---|---|
| Priority 1 - Kritisch | Der Service ist nicht verfügbar für alle User (beispielsweise aufgrund von Serverproblemen). Es gibt keine Möglichkeit die Probleme über Umwege zu umgehen | 1 Stunde |
| Priority 2 - Signifikant | Die Verfügbarkeit des Service ist stark eingeschränkt und behindert das Arbeiten maßgeblich. Es gibt Möglichkeit die Probleme über Umwege zu umgehen, jedoch ist das auf längere Sicht nicht umsetzbar. | 4 Stunden |
| Priority 3 - Kleine Fehler | Funktionen des Services sind in kleinen Maßen eingeschränkt, und es gibt adäquate Möglichkeiten die Probleme über Umwege zu lösen. | 24 Stunden |
8.2
Der ANBIETER erbringt darüberhinausgehende Support-Leistungen (inklusive Helpdesk) entgeltlich zu den vereinbarten Preisen in Form von Bedienungshinweisen und Arbeitsunterstützung unter der Voraussetzung, dass der KUNDE eine detaillierte Beschreibung des Problems und eine entsprechende Dokumentation (etwa Screenshots oder exportierte Dateien) zur Verfügung stellt. Die Dienstleistungen des ANBIETERS umfassen auf keinen Fall rechtliche Auskünfte, Beratung und Fehlerbehebung zu Fremd-Softwareprodukten sowie kundenseitig installierte Hardware und Software.
8.3
Wartung und Support steht von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie am Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Arbeitszeiten gelten für die Werktage von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage in Österreich. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die österreichische Zeitzone (MEZ/MESZ).
8.4
Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich folgende Möglichkeiten der Übermittlung einer Wartungs- oder Support-Anfrage sowie Fehlermeldung angeboten werden: E-Mail an support@auditjet.at
8.5
Für die Bearbeitung einer vom KUNDEN angeforderten Anfrage, die über bloße Wartung oder Instandhaltung hinausgeht (zB customization, Schnittstellen, individuelle Wünsche) verrechnet der ANBIETER zu den jeweils Kostensätzen gesondert und zusätzlich zum laufenden Entgelt ein Zeithonorar gemäß aktueller Preisvereinbarung.
8.6
Der KUNDE trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch den ANBIETER, wenn der KUNDE die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom KUNDEN benützten Ausrüstungen zurückzuführen ist. Der ANBIETER übernimmt keine Kosten für Reparatur, Service, Helpdesk oder vergleichbare Leistungen durch Dritte, sofern diese nicht vom ANBIETER beauftragt wurden.
8.7
Auf Anfrage des KUNDEN können beim ANBIETER Schulungen gebucht werden, die mangels abweichender Vereinbarung gesondert mit einem angemessenen Honorar in Rechnung gestellt werden.
9.
Testphase
9.1
Der ANBIETER kann dem KUNDEN die Möglichkeit einräumen, die Software für einen begrenzten Zeitraum zu testen („Testphase“). Während der Testphase steht dem KUNDEN die Software mit einem eingeschränkten oder vollständigen Funktionsumfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Einräumung einer Testphase besteht nicht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet die Testphase nach maximal einem Monat. Die Nutzung der Testphase ist je KUNDE nur einmalig zulässig.
9.2
Durch die Testphase kommt ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis zustande. Der KUNDE ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser AGB sowie die jeweils geltenden Nut-zungsbedingungen auch während der Testphase vollumfänglich einzuhalten.
9.3
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder deren Bedingungen (insbesondere Dauer, Funktion-sumfang, Nutzungsrechte) nach eigenem Ermessen anzupassen. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschaffenheit oder Verfügbarkeit der Software während der Testphase. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Wartung, Supportleistungen oder Verfügbarkeit bestimmter Funktionen.
9.4
Nach Ablauf oder Beendigung der Testphase wird der Zugang des KUNDEN automatisch deaktiviert, sofern kein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis abgeschlossen wird. Der ANBIETER ist berechtigt, sämtliche im Rahmen der Testphase eingegebenen Daten zu löschen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9.5
Aufgrund der Unentgeltlichkeit ist in der Testphase jede Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen in diesen AGB (insbesondere Punkt 6).
10.
Allgemeine Bestimmungen
10.1
Diese AGB gelten für alle Dienst- und Werkleistungen sowie Lieferungen und SaaS-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Plattform, die der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber erbringt und/oder zur Verfügung stellt, sofern nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, Dienstleistungen, Programme und Module, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird.
10.2
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten ausschließlich diese AGB als Grundlage des Vertrages als vereinbart. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des KUNDEN, insbesondere Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen haben keine Gültigkeit. Gegenbestätigungen des KUNDEN unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
10.3
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an den Vertragsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Die VERTRAGSPARTEIEN sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nachkommen.
10.4
Die Anlagen zum Vertrag gelten als integrierte Bestandteile des Vertrages.
10.5
Der ANBIETER behält sich vor, allfällige Unterstützungsleistungen – betreffend die Infrastruktur des KUNDEN vor Ort – nur für geläufige und üblicherweise bei ihren Dienstleistungen eingesetzte Hardware, Betriebssystemen und Anwendungsprogramme zu erbringen, widrigenfalls ein angemessenes Entgelt für derartige Leistungen in Rechnung gestellt werden darf.
10.6
Der KUNDE wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, sowie jede Änderung seiner Anschrift, seiner Bankdaten, UID-Nummer oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer dem ANBIETER sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung, schriftlich anzeigen. Gibt der KUNDE solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen des ANBIETERS, insbesondere Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen oder Vertragsänderungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen des ANBIETERS trotzdem als zugegangen. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Erklärungen per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des KUNDEN zu senden, soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt.
10.7
ANBIETER kann Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des KUNDEN an Dritte übertragen bzw Dritte zur Durchführung von Dienstleistungen heranziehen.
10.8
Der KUNDE ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
10.9
Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen bedürfen der Schriftform, wobei ausdrücklich festgehalten wird, das E-Mail nicht ausreichend ist. Änderungen, Ergänzungen und Streichungen jeglicher Art an diesen AGB, sowie an sämtlichen anderen Verträgen/Aufträgen (zB Bestellauftrag, Änderungsauftrag etc) gelten als nicht vorgenommen und haben somit keine Gültigkeit.
10.10
Die Kommunikation zwischen KUNDE und ANBIETER (Bereiche wie Helpdesk, Hotline, Projektmanagement etc) erfolgt ausschließlich in der Sprache Deutsch.
10.11
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich und örtlich für den ANBIETER zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERS. Es gilt sowohl materiell als auch formell ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.12
Der Kunde ist damit einverstanden, dass der ANBIETER den Kunden als Referenz (Homepage, PR-Bericht, Newsletter, etc.) verwendet.
10.13
In einem Einzelvertrag normierte Regelungen gehen diesen AGB des ANBIETERS vor, soweit sie mit den Regelungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB den Vertrag.
